Designrecht: USA, Japan und Südkorea
Im Februar 2015 traten Japan und die Vereinigten Staaten dem Haager Abkommen bei. Ab dem 13. Mai können die beiden Länder nun im Rahmen von internationalen Designs erreicht werden, mit Wirkung 1. Juni auch Südkorea. Damit erstreckt sich der Designschutz mit einer einzigen Anmeldung auf drei weitere wichtige Industriestaaten.
Die WIPO (World Intellectual Property Organizsation) mit Sitz in Genf wurde 1967 mit dem Ziel gegründet, Rechte an immateriellen Gütern weltweit zu fördern. Die Teilorganisation der UNO verwaltet das Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle (HMA) und ermöglicht es, den jeweils nationalen Schutzumfang der Verbandsstaaten zu erwerben.
Für weitere Informationen verweisen wir gerne an unsere Rechtsanwaltskanzlei Beutler Künzi Stutz