2. Appell der IG Kreativwirtschaft an den Bundesrat
Die Kreativwirtschaft zeichnet sich in der Schweiz durch ihre vielen Klein- und Kleinstbetriebe aus. Diese sind in der Corona-Krise besonders hart betroffen. Die IG Kreativwirtschaft bittet mit ihrem 2. Appell zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise den Bundesrat dringend um Unterstützung, damit dieser vulnerable Wirtschaftszweig nicht unwiderruflich geschädigt wird.
Gegenwärtig ist vor allem die Verlängerung der Kurzarbeit für arbeitgeberähnliche Arbeitnehmer und indirekt betroffene Selbständige essenziell. Längerfristig stuft die IG Kreativwirtschaft die Überarbeitung der Sozialversicherung für Gesellschafter und eine funktionierende Absicherung für Selbständige als unabdingbar ein. Basis für die Forderung liefert die Auswertung der Strukturdatenerhebung.
Konkrete Forderungen
Einerseits soll der Zugang zur Kurzarbeit für arbeitgeberähnliche Arbeitsnehmende verlängert werden. Deshalb unterstützt die IG Kreativwirtschaft die entsprechende parlamentarische Motion (20.3466)
Anderseits fordert die IG Kreativwirtschaft, dass der Zugang zum Corona-Erwerbsersatz für Selbständige erst dann endet, wenn die notrechtlichen Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus aufgehoben werden. Sie unterstützt die entsprechende parlamentarische Motion (20.3467)
Die Schweizer Kreativwirtschaft spielt eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung von attraktiven Produkten und Dienstleistungen und nimmt eine zentrale Rolle ein bei der Verbesserung von Geschäftsprozessen. Sie umfasst rund 171’000 Betriebe mit 572’000 Mitarbeitenden in acht Industriegruppen und trägt jedes Jahr rund 4% ans BIP bei.